Vermögenswirksame Leistungen - das Geldgeschenk
Ein Geschenk vom Arbeitgeber? Fast, aber Vermögenswirksame Leistungen (VL) gibt‘s zusätzlich zum Gehalt meist nur für den, der sie sich aktiv abholt.
Der Arbeitgeber überweist diesen Betrag – das können bis zu 40 € jeden Monat sein – nicht auf Ihr Girokonto. Statt dessen müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, wo Sie das Geld investieren möchten. Denn es soll ja Vermögen bilden!
Übrigens: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen geringeren Betrag zahlt, können Sie die Rate selbst aufstocken und den Arbeitgeber die vollen 40 € einzahlen lassen.
Üblicherweise sind ein
Bausparvertrag oder ein
Aktienfondssparplan die Anlagemittel. Mindestens
sieben Jahre beträgt der Anlagezeitraum. Aber es versteht sich von selbst, dass ein echtes Vermögen in so kurzer Zeit nicht entstehen kann. Daher dürfen Sie das Kapital auch länger wachsen lassen.
Staatliche Förderung
Je nach Anlageform und Höhe Ihres Einkommens können Sie auch eine staatliche Förderung erhalten: die Arbeitnehmer-Sparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.
Für den Anspruch auf
Arbeitnehmer-Sparzulage darf Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 40.000 € liegen. Diese massiv erhöhte Grenze gilt ab 2024 einheitlich für beide Anlageformen und verdreifacht die Zahl der Berechtigten. Für steuerlich gemeinsam veranlagte Paare liegt das Limit bei 80.000 €.
Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt übrigens zwischen dem Brutto- und dem Nettoeinkommen. Sie finden es für die Vergangenheit in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Es liegt deutlich unter Ihrem Bruttogehalt!
Das Bruttoeinkommen kann bei einem anspruchsberechtigten Single durchaus im Bereich von gut 51.000 € liegen, und Verheiratete mit zwei Kindern haben selbst bei rund 124.000 € Jahresbrutto oft noch eine Chance auf die Zulage!
Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage richtet sich nach Ihrer Anlage:
9% auf bis zu 470 € im
Jahr gibt‘s für VL, die in einen Bausparvertrag fließen. Fließen die VL in einen Aktienfonds, sind sogar
20% auf bis zu 400 € im Jahr möglich. Das sind pro Person
80 € jedes Jahr und 560 € über die sieben Jahre!
Wer die maximale Förderung ausnutzen möchte, macht zwei VL-Verträge: einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag. So kann er jährlich bis zu 123 € Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Die Wohnungsbauprämie können Sie erhalten, wenn Sie mindestens 16 Jahren alt sind und Ihr zu versteuernde Einkommen 35.000 € im Jahr nicht überschreitet (70.000 € bei Verheirateten).
Sie erhalten dann jährlich
10% auf eigene Einzahlungen (also nicht VL) in einen Bausparvertrag bis zur Höhe von 700 € (Verheiratete: 1.400 €). Das sind bis zu
70 € für einen Single. Die Gutschrift kann nach sieben Jahren erfolgen. Voraussetzung ist eine „wohnwirtschaftliche“ Verwendung des Bausparvertrag. Was alles darunter fällt,
erläutere ich Ihnen gern.
Sind Sie bei Abschluss des Bausparvertrags noch jünger als 25, können Sie sogar frei über die Wohnungsbauprämie verfügen. Sie können damit also z. B. eine Reise finanzieren, sich ein Auto oder neue Möbel kaufen. Das geht aber nur einmal im Leben.
Sie möchten Ihren Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen und ggf. staatliche Förderung nutzen? Dann lassen Sie uns besprechen, welche Lösungen aktuell besonders überzeugend und für Sie sinnvoll sind.
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