Wichtig im Schadenfall

Wenn Sie einen Schaden erlitten haben, sind einige Dinge dringend zu beachten, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer zu wahren und eine möglichst reibungslose und zügige Regulierung zu erreichen.

Melden Sie den Schaden unverzüglich!

Insbesondere ein Todesfall ist bei einer Lebens- oder Unfall­ver­si­che­rung meist sogar innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Daher gilt im Schadenfall:

 Falls Sie mich nicht zeitnah persönlich erreichen, kontaktieren Sie bitte direkt den betroffenen Versicherer.  Meist finden Sie dort auf der Homepage ein Schadenmeldeformular und/oder es gibt eine Hotline. Notieren Sie sich ggf., wann Sie mit wem gesprochen haben.

Informieren Sie die Polizei bei Per­sonenschäden oder Straftaten!

Grundsätzlich gilt außerdem:

  • Mindern Sie den Schaden

  • Dokumentieren Sie den Schaden

  • Bewahren Sie beschädigte Sachen auf

  • Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab

  • Warten Sie die Freigabe des Versicherers ab

  • Erstellen Sie ein Verzeichnis

Im Folgenden finden Sie jeweils spezifische Hinweise, die Sie dringend beachten sollten:

Haft­pflichtschaden

  • Informieren Sie bei Per­sonenschäden sofort die Polizei.
  • Auch wenn klar scheint, dass Sie Schuld haben, gestehen Sie nie Ihre Schuld ein.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Beauftragen Sie zur Abwehr von Ansprüchen keinen eigenen Anwalt.
  • Leiten Sie Schadenersatzforderungen umgehend an den Versicherer weiter. Bitte in Kopie auch an mich.
  • Geschädigte sollten beschädigte Sachen fotografieren und aufbewahren. Auch einen Reparaturauftrag sollten sie nur nach Absprache mit dem Versicherer erteilen.

Per­sonen-Unfall

  • Melden Sie den Unfall unverzüglich und lassen Sie sich ärztlich behandeln.
  • Sammeln Sie ärztliche Berichte und ggf. die Bescheinigung über einen Krankenhausaufenthalt und den Entlassungsbericht.
  • Melden Sie auch zunächst geringfügig erscheinende Unfälle.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Falls Unfallfolgen verbleiben, müssen Sie einen Anspruch auf Invaliditätsleistungen innerhalb von zwölf Monaten (bei einigen Versicherern gelten längere Fristen) schriftlich geltend machen.
  • Falls sich im Zeitverlauf der Gesundheitszustandes einer geschädigten Person verändert und so evtl. zu einem anderen Invaliditätsgrad führt, nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Versicherer auf.
  • Wenn ein anderer (oder sein Tier oder Kfz) den Unfall verursacht hat, sollte der Verursacher unverzüglich seine Haft­pflichtversicherung informieren. Sie sollten entsprechende Haft­pflichtansprüche stellen.

Brandschaden

  • Wenn es noch brennt oder es sich um einen größeren Brand gehandelt hat, informieren Sie die Feuerwehr.
  • Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Brandursache bzw. den Brandherd sowie beschädigte Sachen.
  • Treffen Sie Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zum Abschluss des Schadens durch den Versicherer auf.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorherige Freigabe durch den Versicherer. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Sachen.
  • Legen Sie Kopien von Kaufbelegen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Schaden durch Blitz oder Überspannung

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
  • Fotografieren Sie beschädigte Sachen und ggf. die Einschlagsstelle des Blitzes.
  • Treffen Sie Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zum Abschluss des Schadens durch den Versicherer auf.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorherige Freigabe durch den Versicherer. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie Kopien von Kaufbelegen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Sturmschaden

  • Decken Sie ggf. zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie den Hausrat aus betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab bzw. stellen Sie das Fahrzeug in einer Garage unter.
  • Treffen Sie Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zum Abschluss des Schadens durch den Versicherer auf.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorherige Freigabe durch den Versicherer. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Sachen.
  • Legen Sie Kopien von Kaufbelegen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Leitungswasserschaden

  • Nehmen Sie elektrische Geräte in der Umgebung des Schadens vom Netz.
  • Schließen Sie ggf. das Hauptventil.
  • Treffen Sie Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zum Abschluss des Schadens durch den Versicherer auf.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorherige Freigabe durch den Versicherer. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Sachen.
  • Legen Sie Kopien von Kaufbelegen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Einbruch, Vandalismus

  • Treffen Sie Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Sperren Sie EC- und Kredit­karten, Konten usw., falls diese bzw. die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie sich das Aktenzeichen.
  • Fotografieren Sie z. B. Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Senden Sie der Polizei und uns bzw. dem Versicherer ein Verzeichnis, in dem alle abhanden gekommenen, beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Achtung: Nachträgliche Ergänzungen der Stehlgutliste sind meist nicht möglich.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Legen Sie Kopien von Kaufbelegen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Überschwemmung

  • Treffen Sie Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden  (Abpumpen sowie Reinigung und Trocknung von Gebäuden und beschädigten Sachen).
  • Elektrische Geräte sollten vom Fachmann geprüft werden, bevor Sie sie wieder einschalten.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zum Abschluss des Schadens durch den Versicherer auf.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorherige Freigabe durch den Versicherer. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis der beschädigten oder zerstörten Sachen.
  • Legen Sie Kopien von Kaufbelegen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Starten Sie das Abpumpen im Inneren erst, wenn der Wasserstand außen sinkt. Sonst drohen Unterspülung oder Aufschwemmung und Risse im Mauerwerk. Auch kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden.

Fahrraddiebstahl

  • Zeigen Sie den Diebstahl sofort bei der Polizei an. Notieren Sie das Aktenzeichen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Senden Sie dem Versicherer die Bescheinigung über die erfolgte Anzeige, den Kaufbeleg des Rades und sämtliche Schlüssel des Schlosses. Falls Sie keinen Kaufbeleg haben, senden Sie einen Fahrradpass, Fotos oder andere Unterlagen zur Glaubhaftmachung.
  • Melden Sie den Diebstahl dem Fundbüro und fragen Sie nach ca. 3 Wochen wieder dort nach.

Kfz-Haft­pflichtschaden

  • Bei Per­sonenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage informieren Sie als Geschädigter die Polizei.
  • Erstellen Sie eine Skizze der Unfallstelle und einen kurzen Bericht.
  • Nehmen Sie vom Unfallverursacher folgende Daten auf: Kenn­zeichen, Fahrzeugtyp, Name des Fahrers (Identifikation durch Führerschein/Personalausweis), Name des Halters, Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter, Kfz-Versicherer und Versicherungsscheinnummer.
  • Holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und senden Sie diesen dem Versicherer.
  • Falls der Schaden höher als ca. 700 Euro ist, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Sie sollten dies jedoch vorher mit dem Versicherer abstimmen.
  • Treffen Sie Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zum Abschluss des Schadens durch den Versicherer auf.

Kfz-Kaskoschaden

  • Erstellen Sie eine Skizze der Unfallstelle und einen kurzen Bericht.
  • Melden Sie Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl unverzüglich der Polizei.
  • Holen Sie bei Wildunfällen eine "Wildbescheinigung" vom Forstamt oder der Polizei ein.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Falls Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen bis zum Abschluss des Schadens durch den Versicherer auf.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches ohne vorherige Freigabe durch den Versicherer. Ausgenommen sind notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung haben!
  • Bei Leasingfahrzeugen und finanzierten Fahrzeugen informieren Sie den Leasing- oder Kreditgeber, sofern die Zahlung direkt an die Reparaturwerkstatt gehen soll.
  • Falls das Fahrzeug bzw. der Restwert veräußert werden soll, stimmen Sie dies erst mit dem Versicherer ab.

Schaden melden

ACHTUNG: Aufgrund von Veranstaltungen, Krankheit oder Urlaub kann es sein, dass mich Ihre Meldung über dieses Formular nicht zeitnah erreicht.Placeholder
Wenn Fristen zu beachten sind oder es aus anderen Gründen dringend ist, melden Sie mir den Schaden bitte telefonisch unter meiner Handynummer und falls Sie mich darunter nicht persönlich erreichen DIREKT BEIM VERSICHERER!Placeholder
Vorname, Name: *
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefonnummer:
E-Mail: *
Versicherungsgesellschaft:
Versicherungsnr.:
Zu welcher Versicherung möchten Sie einen Schaden melden?Placeholder
Versicherung:
Sonstige:
Art des Schadens:Placeholder
Schaden:
Sonstige:
Angaben zum Schaden:Placeholder
Schadentag:
Uhrzeit:
Schadenhöhe in Euro:
bei Haft­pflichtschäden:Placeholder
Geschädigte Person:
Schadenort:Placeholder
Straße:
PLZ, Ort:
Placeholder
Kurze Schadenbeschreibung *
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld