Erwerbsminderungsrente

Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Sind Sie Arbeitnehmer und ab dem 2. Januar 1961 geboren? Dann bekommen Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen längerfristig im Beruf ausfallen, keine Rente wegen Berufs­unfähig­keit mehr von der Deutschen Rentenversicherung.

Möglicherweise haben Sie allerdings Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Zum einen muss Ihre berufliche Leistungsfähigkeit unter 6 Stunden am Tag sinken. Und zwar nicht nur in Ihrem Beruf, sondern in allen Tätigkeiten. Ihre Qualifikation, Ihr Einkommen, Ihr Ansehen spielen dabei keine Rolle. Jede Tätigkeit ist zumutbar.
  • Zum anderen müssen Sie grundsätzlich mindestens seit 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Entscheidend ist Ihre Arbeitsfähigkeit: Liegt sie unter 6 Stunden am Tag, aber bei noch mindestens 3 Stunden, erhalten Sie die halbe Erwerbsminderungsrente. Können Sie nicht einmal mehr 3 Stunden täglich arbeiten, erhalten Sie die volle Rente. Diese können Sie auch bekommen, wenn Sie mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden arbeiten können, jedoch keine Stelle finden.

Wie hoch aktuell Ihre volle Erwerbsminderungsrente wäre, steht in Ihrer jüngsten Renteninformation.

Da diese Leistung meist hinten und vorne nicht reicht, ist der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung dringend ratsam. Damit können Sie nicht nur eine ausreichend hohe Rente absichern. Bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung wird im Leistungsfall auch nur auf Ihren ganz konkreten Beruf geguckt. Ob Sie noch andere Tätigkeiten ausüben könnten, spielt bei ihr keine Rolle.

Wie eine für Sie passende Absicherung aussehen kann und welche Versicherer dafür die attraktivsten Angebote machen, bespreche ich gern mit Ihnen.

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