Gebäudeversicherung bei Eigentumswechsel
Wenn der Traum vom Haus bald Realität wird, stellt sich der neue Hausbesitzer viele Fragen: Ist eine Wohngebäudeversicherung in Deutschland Pflicht? Kann ich als Versicherungsnehmer vielleicht einfach die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers übernehmen? Sind Sie für die Kündigung der alten Versicherung zuständig? Um Ihnen den Start in Ihr Eigenheim zu erleichtern, finden Sie hier nützliche Tipps.
1. Ist eine Wohngebäudeversicherung in Deutschland Pflicht?
2. Was passiert mit der bestehenden Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentumswechsel?
3. Wie und wann geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über?
Sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, kündigen Sie die bestehenden Wohngebäudeversicherung erst, wenn Sie den neuen Versicherungsvertrag vereinbart haben. Somit verhindern Sie eine Versicherungslücke.
1.Erwerber: „Kann ich den bestehenden Vertrag kündigen und muss ich eine Frist dabei beachten?"
2. Zahlt der Erwerber oder der Veräußerer die laufende Gebäudeversicherung?
Übernimmt der Erwerber den Versicherungsvertrag, muss er im Folgejahr die Versicherungsbeiträge allein tragen. Wird die bestehende Wohngebäudeversicherung jedoch vom Erwerber gekündigt, steht allein der Veräußerer in der Pflicht. Zahlen muss er dann nur für die Zeit bis zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Laden Sie sich diese und weitere Tipps direkt als PDF-Datei runter und haben Sie Ihre Checkliste immer dabei. Als besonderes Highlight finden Sie dort noch ein paar zusätzliche Expertentipps.